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   VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88   

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https://dejure.org/1991,6844
VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88 (https://dejure.org/1991,6844)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1991 - 11 UE 3675/88 (https://dejure.org/1991,6844)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3675/88 (https://dejure.org/1991,6844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Klage auf Beseitigung von Mängeln in einer Obdachlosenunterkunft - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1371
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 04.10.1983 - 8 TG 48/83
    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88
    Unter den heutigen Verhältnissen, namentlich bei dem erreichten Wohnstandard, müssen naturgemäß andere, gehobenere Maßstäbe gelten (vgl. OVG Berlin, a.a.O.; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 15; Hess. VGH, NJW 1984, 2305 (2306)), soweit nicht unter den besonderen Bedingungen des Ballungsraums und erheblichen Drucks auf den Wohnungsmarkt durch Aus-, Übersiedler und Asylanten erneut Einschränkungen zu machen sind.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1988 - 12 B 136/87
    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88
    Unter den heutigen Verhältnissen, namentlich bei dem erreichten Wohnstandard, müssen naturgemäß andere, gehobenere Maßstäbe gelten (vgl. OVG Berlin, a.a.O.; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 15; Hess. VGH, NJW 1984, 2305 (2306)), soweit nicht unter den besonderen Bedingungen des Ballungsraums und erheblichen Drucks auf den Wohnungsmarkt durch Aus-, Übersiedler und Asylanten erneut Einschränkungen zu machen sind.
  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88
    So war in Zeiten allgemeiner Wohnungsnot, etwa nach dem 2. Weltkrieg, ein Obdachlosenquartier bescheidenster Art als notdürftiger Schutz gegen Wind und Wetter als angemessene Unterbringung anzusehen (vgl. OVG Berlin, NJW 1980, 2484 (2485) unter Hinweis auf OVG NW, ZMR 1958, 371: ausreichend sei ein einziger Raum von 36 qm für eine achtköpfige Familie).
  • VG Darmstadt, 20.07.2009 - 3 L 946/09

    Inanspruchnahme des Nichtstörers zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit

    Dies bedeutet, dass genügend Schutz vor Witterungsverhältnissen vorhanden ist, wozu namentlich im Winter eine ausreichende Beheizbarkeit gehört, hygienischen Grundanforderungen genügende sanitäre Anlagen, also Waschmöglichkeiten und WC, sowie eine Kochstelle, notdürftige Möblierung, d. h. mindestens ein Schrank bzw. eine Kommode und ein Bett zählen, sowie elektrische Beleuchtung vorhanden sein müssen (vgl. hierzu grundlegend: HessVGH, Urteil vom 25.06.1991 - 11 UE 3675/88 -, DVBl. 1991, 1371).
  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.474

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Luft-Wärmepumpe in

    Unter Umständen dieser Art, bei denen sämtliche Beteiligte einschließlich desjenigen, für den die aufzuklärende Tatsache prozessual günstig wäre, in Kenntnis der Rechtsauffassung der erkennenden Kammer der Einholung eines Sachverständigengutachtens widersprechen, musste sich dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht aufdrängen, und es durfte trotz bestehender Amtsermittlungspflicht anhand der Grundsätze über die materielle Beweislast entschieden werden (zur Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei unterlassener Mitwirkung der Beteiligten an der Sachaufklärung vgl. etwa BayVGH, B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - juris; HessVGH, U.v. 25.6.1991 - 11 UE 3675/88 - juris; Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 32. EL Oktober 2016, § 86 Rn. 81).
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    j) Soweit der Steuerpflichtige zur Ermöglichung der Besichtigung des Grundstücks, des Gebäudes, der Mietobjekte und ihrer Räumlichkeiten entgegen § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht mitwirkt und es etwa - wie hier - dem Gericht überlässt, bei unvorbereitet tagsüber anwesenden Mietern um freiwilligen Einlass zu bitten (vgl. § 99 AO i. V. m. § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO), ist dieses Verhalten bei der Beweiswürdigung und Entscheidung nötigenfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.01.1987 IX B 157/86, BFH/NV 1987, 382; Niedersächsisches FG, Urteil vom 09.03.1993 VII 314/90, EFG 1994, 182; Hessischer VGH, Urteil vom 25.06.1991, DVBl. 1991, 1371; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2009 L 14 AS 263/09 B ER, Juris).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2018 - 13 W 35/18

    Rechtsweg für Ersatz von Aufwendungen für Abwendung von Obdachlosigkeit der

    Ob eine Verpflichtung der Beklagten als der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr zuständigen allgemeinen Ordnungsbehörde zu einem entsprechenden Tätigwerden bestand, richtet sich nach §§ 2 Satz 2, 3, 82 HSOG (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 25.06.1991, 11 UE 3675/88, juris Rn. 19), mithin nach Normen des öffentlichen Rechts.
  • VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16

    Wiedereinweisung eines Obdachlosen ist nur eine Notlösung!

    Dafür reicht es aus, wenn eine Unterkunft bereitgestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3675/88).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1993 - 1 S 1965/92

    Kein Anspruch des Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers zur Einrichtung

    Die zuständige Ortspolizeibehörde hat dem Obdachlosen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt (vgl. Urt. d. Senats v. 27.6.1984, VBlBW 85, 18 und Hess.VGH, Urt. v. 25.6.1991, DVBl. 1991, 1371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme

    vgl. HessVGH, Urteil vom 23. Juni 1991 -11 UE 3675/88-, DVBl. 1991, 1371.
  • VG Weimar, 06.03.2023 - 1 E 302/23

    Obdachlosenrecht; Anspruch auf ganztägige Unterbringung; wobei diese auch auf

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine Obdachlosenunterkunft den Mindestanforderungen entspricht, wenn sie ausreichend im Winter beheizt werden kann, hygienischen Grundanforderungen genügende sanitäre Anlagen besitzt, also eine Waschmöglichkeit und ein WC, eine einfache Kochstelle und eine notdürftige Möblierung, wozu mindestens ein Bett und ein Schrank bzw. eine Kommode zu zählen sind und die elektrische Beleuchtung gesichert ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3675/88 -, juris).
  • VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01

    Beendigung der Nutzung der Wohnung durch Obdachlose und hoheitliche Umsetzung in

    Es genügt ein Raum (12 - 15 qm) der vor Witterungseinflüssen schützt mit ausreichender Beheizbarkeit im Winter, einer Waschmöglichkeit und einem WC (auch Mitbenutzung), einfacher Kochstelle, Bett, Schrank und elektrischer Beleuchtung (VGH Kassel, DVBl. 1991, 1371; NJW 1984, 2305; VGH München bei VBl. 1995, 86).
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